Vergleich - Allgemein

  Europäische Gemeinschaft Geprüfte Sicherheit
     
Name CE - Kennzeichnung GS - Zeichen
Einführung 1993 1977
Rechtsgrundlage Europäische Richtlinien und Umsetzung in nationales Recht deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG vom 1.5.2004
Produktbereiche Vielzahl von Industrieerzeugnissen z.B. Spielzeug Technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände
Prüfung durch unabhängige Stelle Prüfung ist nur dann verpflichtend, wenn sie in einer Richtlinie für bestimmte Produkte vorgesehen ist. z.B. Spielzeug - keine Prüfung Prüfung ist Voraussetzung, um das GS-Zeichen zuerkannt zu bekommen.
Kontrollmaßnahmen durch eine Prüf - und Zertifizierungsstelle Kontrollmaßnahmen nur dann, wenn in der Richtlinie vorgesehen z.B. Spielzeug - keine Kontrolle Durch Kontrollmaßnahmen stellt die Prüf- und Zertifizierungsstelle sicher, dass nur dem geprüften Baumuster entsprechende Artikel in Verkehr gebracht werden. Fertigungsstättenprüfung.
Verwendung des Zeichens / der Kennzeichnung Obligatorisch Anbringen durch Hersteller in eigener Verantwortung Freiwilliges Prüfzeichen
Vergabe CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller angebracht Das GS-Zeichen wird von einer der hierfür zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstellen zuerkannt
Zertifikatsgültigkeit   Zertifikat ist max. 5 Jahre gültig Fertigungsstättenprüfung jährlich.

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