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Sicherheitsabstände
In öffentlichen Einrichtungen nach Punkt 2.
bis 5.
Im Privatbereich nach eigenem
verantwortungsbewußtem Ermessen in Anlehnung an die unten
genannten Abstände.
- Fallhöhe = Raumhöhe – 1 m
- Mindestens 3 m - Sicherheitsabstand zu gefährlichen
Hindernissen, wie Fenster, Computer, Schrankkante, Spiegel usw.
- 0,66 x Fallhöhe + 0,5 m - Fallbereich und Aufprallfläche.
In öffentlichen Einrichtungen ist hier ein Fallschutz nach DIN 1177
erforderlich.
- 0,5 m – Mindestabstand zur Wand im Privatbereich.
In öffentlichen Einrichtungen Abstand zur Wand entsprechend Fallbereichen.
- 2 m – Schwingbereich des Taus.
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